Eine Großtagespflege (GTP) ist ein Zusammenschluss von zwei oder drei Kindertagespflegepersonen in angemieteten Räumen.
Hier werden maximal 10 gleichzeitig anwesende Kinder betreut.
Die Betreuer/innen sind als Tagespflegepersonen qualifiziert und arbeiten mit unserer Trägerschaft als selbstständig tätige Tagespflegepersonen.
Die Angebote richten sich nach dem Bayerischen Gesetz zur Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Kindergärten, anderen Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege (BayKiBiG).
Die Grundlage der pädagogischen Arbeit ist der Bayrische Bildungs- und Erziehungsplan (BayBEP) welcher die Bildungs- und Erziehungsqualität sicher stellt.
Die Umsetzung ist Vorraussetzung für die staatliche Förderung der Tagespflegepersonen.
Mehr Informationen finden Sie unter:
GTP im Landkreis München